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Buy American Act und Buy America: Auswirkungen für DACH-Anbieter

Stahlträger und Rohre im Wareneingang für die Infrastruktur

Der Buy American Act (BAA) wirkt sich auf Sie aus, sobald die US-Bundesregierung selbst Ihr Kunde ist. Dann zählt, ob Ihr Produkt in den USA hergestellt wurde und wie viel US-Anteil in seinen Komponentenkosten steckt: Für Lieferungen von 2024 bis 2028 sind es 65 Prozent, ab 2029 75 Prozent. „Buy America“ ist dagegen kein Synonym. Gemeint sind Herkunftsregeln für Infrastrukturprojekte, die mit US-Bundesgeld gefördert werden, etwa von Bundesstaaten, Städten oder Verkehrsbetrieben. Für deutsche, österreichische und Schweizer Anbieter ist die Lage weniger verschlossen, als die Schlagzeilen vermuten lassen: Wo Handelsabkommen greifen, kann ein Produkt „Made in Germany“ trotzdem zugelassen sein. Wo Infrastruktur gefördert wird, hängt die Chance oft an US-Fertigung oder einem US-Partner. Wir zeigen, welche Regel wann gilt, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie Ihre eigene Position bewerten.

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Kurz gesagt

  • Buy American gilt für direkte Beschaffungen der US-Bundesregierung oberhalb der Micro-Purchase-Schwelle von 10.000 US-Dollar. Ein Endprodukt braucht US-Herstellung und derzeit mehr als 65 Prozent US-Komponentenkosten, ab 2029 sind es 75 Prozent.
  • Buy America bezeichnet Regeln für staatlich geförderte Projekte. Der Build America, Buy America Act (BABA) verlangt bei Infrastruktur US-Eisen und -Stahl vom ersten Schmelzen an, US-gefertigte Produkte mit mehr als 55 Prozent US-Anteil und US-Konstruktionsmaterialien.
  • Handelsabkommen ändern das Bild: Bei Bundesbeschaffungen, die unter den Trade Agreements Act fallen, kann ein in Deutschland hergestelltes Produkt ohne BAA-Inlandsanteil zugelassen sein.
  • Ausnahmen gibt es, etwa bei fehlender US-Verfügbarkeit, unangemessenen Mehrkosten, öffentlichem Interesse, kommerzieller Standardware (COTS) und bestimmten IT-Beschaffungen. Planen sollten Sie damit nicht.
  • Die eigentliche Frage ist strategisch: Welche Kundensegmente in den USA sind von diesen Regeln betroffen, und welche sind es gar nicht?

Inhaltsverzeichnis

Was der Buy American Act regelt

Der Buy American Act stammt aus dem Jahr 1933 und ist bis heute die Grundregel für die Bundesbeschaffung in den USA. Nach der aktuellen Fassung der Federal Acquisition Regulation beschränkt der BAA den Kauf nicht-inländischer Lieferungen zur Nutzung in den USA und verlangt in Bauverträgen grundsätzlich inländische Konstruktionsmaterialien. Die FAR ist das Regelwerk, nach dem Bundesbehörden einkaufen, vom Verteidigungsministerium bis zur Veteranenverwaltung.

Zwei Punkte sind für Sie als Anbieter wichtig:

  1. Es geht um Bundesbehörden als Käufer. Kauft ein privates US-Unternehmen Ihre Maschine, gilt der BAA nicht. Er greift erst, wenn die Regierung selbst beschafft oder Ihr Produkt in einem Bundesauftrag an die Regierung weitergegeben wird.
  2. Es geht um Waren und Baumaterial. Die Regel erfasst Lieferungen (Supplies) und Konstruktionsmaterialien in Bauverträgen. Für beides gibt es getrennte Regelungen in der FAR.

Nach dem Factsheet des Made in America Office gilt die BAA-Präferenz für Beschaffungen oberhalb der Micro-Purchase-Schwelle von 10.000 US-Dollar, die im Notfall angehoben werden kann. Kleinbestellungen darunter laufen also ohne diese Herkunftsprüfung.

Praktisch bedeutet „Präferenz“: Ausländische Angebote sind nicht automatisch verboten. Sie werden in der Bewertung aber benachteiligt, sodass ein US-Angebot oft auch dann gewinnt, wenn es teurer ist.

Die Schwellen im Detail: 65, 75 und 95 Prozent

Ob ein Produkt als „domestic end product“ gilt, hängt von seiner Art ab. Die Regeln stehen in FAR Subpart 25.1, Stand FAC 2026-01, in Kraft seit 13. März 2026.

Produktart Anforderung nach BAA
Hergestelltes Endprodukt, nicht überwiegend aus Eisen oder Stahl In den USA hergestellt und US-Komponentenkosten über 65 % (Lieferungen 2024 bis 2028), ab 2029 über 75 %
Hergestelltes Endprodukt, überwiegend aus Eisen oder Stahl In den USA hergestellt, ausländische Eisen- und Stahlkosten unter 5 %
Nicht hergestelltes Endprodukt, z. B. Rohstoffe In den USA abgebaut oder produziert
Kommerzielle Standardware (COTS) Ausnahmen beim Komponententest vorgesehen

Die Grundschwelle lag lange bei 50 Prozent, dann bei 60 Prozent. Die Staffelung auf 65 und 75 Prozent zeigt die Richtung: Der geforderte US-Anteil steigt, und wer heute knapp über der Linie liegt, liegt 2029 womöglich darunter.

Für die Übergangszeit sieht die Regel laut Made in America Office eine Rückfallschwelle von 55 Prozent bis Ende 2029 vor. Sie greift, wenn kein Angebot die höhere Quote erfüllt oder die konformen Angebote unangemessen teuer sind.

Die Schwellen im Detail: 65, 75 und 95 Prozent

Was das für Ihre Stückliste heißt

Ein Beispiel zur Rechnung: Sie bauen ein Messsystem in einem US-Werk. Die Komponenten kosten zusammen 100.000 US-Dollar, davon stammen 60.000 US-Dollar aus deutscher Fertigung. Der US-Anteil liegt bei 40 Prozent. Trotz US-Endmontage ist das Gerät damit kein inländisches Endprodukt im Sinne des BAA. Erst wenn Sie Komponenten im Wert von mindestens rund 25.000 US-Dollar zusätzlich lokal beschaffen, überschreiten Sie 65 Prozent. Für 2029 bräuchten Sie mehr als 75 Prozent.

Beispielrechnung zu US-Anteilen und BAA-Schwellen

Das ist der Kern der Auswirkungen: Der BAA bewertet nicht, wo Sie Ihren Firmensitz haben, sondern wo Wertschöpfung und Komponenten herkommen.

Ausnahmen und Waiver

Der BAA kennt mehrere Ausnahmen. Laut FAR Subpart 25.1 und dem Factsheet des Made in America Office sind das vor allem:

  • Nichtverfügbarkeit: Das Produkt oder die Komponente ist in den USA nicht in ausreichender Menge oder Qualität erhältlich.
  • Unangemessene Kosten: Das inländische Angebot ist im Vergleich zum ausländischen unverhältnismäßig teuer.
  • Öffentliches Interesse: Die Behörde entscheidet, dass die Anwendung dem öffentlichen Interesse widerspricht.
  • Kommerzielle IT: Für bestimmte Beschaffungen kommerzieller Informationstechnologie gelten Ausnahmen.
  • COTS-Artikel: Für handelsübliche Standardware entfällt der Komponententest weitgehend.

Für Ihre Strategie ist eine Unterscheidung entscheidend: Ein Waiver wird für eine konkrete Beschaffung erteilt, nicht für Ihr Unternehmen. Wer seinen US-Absatz an Bundesbehörden auf Ausnahmen baut, baut auf Einzelentscheidungen. Besser ist ein Geschäftsmodell, das die Regel erfüllt oder über ein Handelsabkommen legal umgeht.

Buy American oder Buy America: der Unterschied

Die beiden Begriffe werden ständig verwechselt, auch in US-Medien. Das Factsheet des Made in America Office trennt sie klar: Buy American meint Präferenzen bei direkten Beschaffungen der Bundesregierung. Buy America ist ein Sammelbegriff für Herkunftsregeln bei Projekten, die mit Bundesgeld gefördert werden. Der weitreichendste Rahmen ist der Build America, Buy America Act (BABA) von 2021, der Bundesfinanzhilfe für Infrastruktur an US-Herkunft knüpft.

Kriterium Buy American Act (BAA) Build America, Buy America (BABA)
Wer kauft? Bundesbehörden direkt Empfänger von Bundesförderung: Bundesstaaten, Kommunen, Versorger, Verkehrsbetriebe und deren Auftragnehmer
Was ist erfasst? Lieferungen und Baumaterial in Bundesaufträgen Eisen, Stahl, gefertigte Produkte und Konstruktionsmaterialien in Infrastrukturprojekten
Eisen und Stahl Ausländische Eisen- und Stahlkosten unter 5 % Alle Prozesse vom ersten Schmelzen bis zur Beschichtung in den USA
Gefertigte Produkte US-Herstellung, über 65 % US-Komponenten (ab 2029: 75 %) US-Herstellung, über 55 % US-Komponenten nach Kosten
Konstruktionsmaterialien Inländisch, mit Ausnahmen Alle Herstellungsprozesse in den USA
Typische Ausnahmen Nichtverfügbarkeit, Kosten, öffentliches Interesse, COTS, kommerzielle IT Nichtverfügbarkeit, unangemessene Kosten, öffentliches Interesse
Handelsabkommen Können BAA bei erfassten Beschaffungen verdrängen Spielen bei geförderten Projekten in der Regel keine vergleichbare Rolle

Wie BABA bei Infrastruktur wirkt

BABA ist für Anbieter aus Maschinenbau, Elektrotechnik, Wassertechnik, Bahn- und Energietechnik oft die größere Hürde als der BAA. Die US-Umweltbehörde EPA stellt in ihren Umsetzungshinweisen zu BABA klar, dass die Regel für Zuschüsse, Kooperationsvereinbarungen, Sachleistungen, Darlehen und Darlehensgarantien gilt, sobald das Geld in ein Infrastrukturprojekt in den USA fließt. Das gilt auch dann, wenn Infrastruktur nicht der Hauptzweck der Förderung ist.

Die Pflicht wandert die Lieferkette hinunter: Auch Unterempfänger und deren Auftragnehmer müssen sicherstellen, dass jedes eingebaute Produkt die US-Herstellungsanforderungen erfüllt, sofern kein Waiver gilt. Ihr Ansprechpartner ist also oft nicht die Behörde, sondern ein US-Generalunternehmer, der von Ihnen einen Herkunftsnachweis verlangt.

Die 55 Prozent bei BABA klingen großzügiger als die 65 Prozent beim BAA. Beim Stahl ist BABA aber deutlich strenger: Ein Stahlträger, der in Deutschland geschmolzen und in den USA weiterverarbeitet wurde, fällt durch.

Trade Agreements Act: warum „Made in Germany“ oft trotzdem zählt

Hier liegt die gute Nachricht für DACH-Anbieter. Bei größeren Bundesbeschaffungen, die unter den Trade Agreements Act (TAA) fallen, tritt der BAA zurück. Deutschland, Österreich und die übrigen EU-Staaten sind im TAA-Kontext als benannte Länder relevant, weil sie dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören. Ein in Deutschland hergestelltes Produkt kann bei einer TAA-erfassten Beschaffung zugelassen sein, ohne einen US-Komponentenanteil nachzuweisen.

Der TAA fragt anders als der BAA. Entscheidend ist nach der Analyse von Barletta, Irwin und Rathbone die vollständige Herstellung oder die wesentliche Umwandlung („substantial transformation“) in den USA oder einem benannten Land. Ein fester Prozentsatz gibt es dabei nicht, die Beurteilung erfolgt im Einzelfall.

Daraus ergeben sich drei Konsequenzen:

  • Die wesentliche Umwandlung muss in Europa oder den USA stattfinden. Wer ein Produkt in Deutschland nur umverpackt, das in einem nicht benannten Land gefertigt wurde, erfüllt die Regel nicht.
  • Der TAA greift erst ab bestimmten Auftragswerten. Diese Schwellen werden regelmäßig angepasst. Unterhalb davon gilt der BAA mit voller Wirkung.
  • Der Schutz gilt nicht überall. Manche Behörden und Produktgruppen sind von den Abkommen ausgenommen, und bei BABA-geförderten Projekten hilft der TAA in der Regel nicht.

Wie Bundesbehörden ausschreiben und wie Sie sich als Anbieter registrieren, beschreiben wir im 90-Tage-Fahrplan zur öffentlichen Beschaffung in den USA.

Konkrete Auswirkungen nach Geschäftsmodell

Die Auswirkungen des Buy American Act unterscheiden sich stark danach, wie Sie in den USA verkaufen wollen.

Direkte Lieferung an Bundesbehörden

Liegt Ihr Auftrag über der TAA-Schwelle und stammt Ihr Produkt aus Deutschland, Österreich oder einem anderen benannten Land, haben Sie gute Karten. Darunter konkurrieren Sie mit Preisnachteil gegen US-Angebote. Einige Behörden, etwa im Verteidigungsbereich, haben eigene, strengere Regeln.

Zulieferer für US-Hersteller mit Bundesaufträgen

Sie verkaufen Komponenten an einen US-Hersteller, der seinerseits an die Regierung liefert. Ihr Bauteil zählt in seiner Rechnung als ausländische Komponente. Mit jeder Anhebung der Quote auf 65 und dann 75 Prozent steigt der Druck auf Ihren Kunden, Sie zu ersetzen. Wer diesen Kanal halten will, braucht mittelfristig eine US-Fertigung oder eine Lizenzlösung.

Komponenten für geförderte Infrastruktur

Pumpen, Ventile, Signaltechnik, Kabel, Stahlbau: Hier entscheidet BABA. Der Markt ist groß, aber ohne US-Wertschöpfung kaum zugänglich. Für viele DACH-Mittelständler führt der Weg über eine Montage oder Fertigung in den USA, einen Joint Venture oder einen US-Fertigungspartner. Welche Klauseln eine solche Partnerschaft absichern, lesen Sie in unserem Beitrag zum Partnervertrag für den US-B2B-Markt.

Privatwirtschaftliche Kunden

Verkaufen Sie an US-Unternehmen ohne Bundesbezug, gelten weder BAA noch BABA. Dieser Teil des Marktes ist für die meisten DACH-Anbieter ohnehin der größte. Entscheidend sind dann Kaufprozess, Entscheiderrollen und Positionierung. Wie sich der US-Einkauf vom deutschen unterscheidet, erklären wir im Beitrag zum Kaufprozess im US-B2B-Geschäft.

So prüfen Sie Ihre Position in fünf Schritten

  1. Kundensegmente trennen. Listen Sie Ihre Zielkunden in den USA auf und markieren Sie, wer Bundesbehörde ist, wer Bundesförderung erhält und wer rein privat einkauft. Erst daraus ergibt sich, welche Regel Sie überhaupt betrifft.
  2. Auftragsgrößen einordnen. Liegen typische Aufträge unter 10.000 US-Dollar, unter der TAA-Schwelle oder darüber? Die Antwort entscheidet, ob BAA oder TAA greift.
  3. Stückliste nach Herkunft bewerten. Rechnen Sie den US-Anteil an den Komponentenkosten für Ihre wichtigsten Produkte aus. Prüfen Sie getrennt, ob Eisen und Stahl dominieren, denn dann gelten andere Tests.
  4. Ursprung nach TAA dokumentieren. Halten Sie fest, wo die wesentliche Umwandlung stattfindet. Bei Zweifeln kann die US-Zollbehörde verbindliche Ursprungsentscheidungen treffen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für US-Vergaberecht sollte das vor dem ersten Angebot prüfen.
  5. Fertigungsoptionen durchrechnen. Vergleichen Sie Export, Endmontage in den USA, Partnerfertigung und eigenes Werk. Berücksichtigen Sie dabei, dass die BAA-Quote 2029 auf 75 Prozent steigt.

Wie sich die Herkunftsfrage in die übrigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einfügt, zeigt unsere PESTEL-Analyse für den US-Markt. Wenn Sie Ihr Produkt technisch und zertifikatsseitig anpassen müssen, hilft der Leitfaden zur Produktlokalisierung für die USA.

Unsere Sicht

Wir erleben in Gesprächen mit DACH-Unternehmen oft zwei Fehler. Die einen halten den US-Markt wegen „Buy American“ für verschlossen und investieren gar nicht erst. Die anderen planen den Eintritt, ohne zu prüfen, ob ihr wichtigstes Segment an Bundesgeld hängt.

Beides lässt sich mit Daten klären. Der Buy American Act und BABA betreffen bestimmte Käufer, bestimmte Produktgruppen und bestimmte Auftragsgrößen. Für Ihre Entscheidung zählt, wie groß diese Segmente in Ihrer Branche sind, in welchen Bundesstaaten und Metropolregionen die Nachfrage sitzt und welche Wettbewerber dort bereits US-Fertigung haben.

Deshalb analysieren wir auf Ebene von Bundesstaaten und Metros und trennen in unseren Reports sauber zwischen Fakten, Schätzungen und Annahmen. So sehen Sie, ob sich ein Werk in den USA rechnet oder ob der private Markt Ihnen genug Volumen bietet, um mit Export zu starten.

Tim

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Häufige Fragen

Gilt der Buy American Act auch für private US-Kunden?

Nein. Der BAA regelt Beschaffungen der US-Bundesregierung. Verkaufen Sie an ein privates Unternehmen ohne Bundesauftrag, spielt er keine Rolle. Buy-America-Regeln können aber greifen, wenn Ihr privater Kunde ein mit Bundesgeld gefördertes Infrastrukturprojekt baut.

Reicht eine Endmontage in den USA, um als US-Produkt zu gelten?

Nur, wenn auch der Komponententest erfüllt ist. Beim BAA müssen derzeit mehr als 65 Prozent der Komponentenkosten aus den USA stammen, ab 2029 mehr als 75 Prozent. Bei BABA sind es mehr als 55 Prozent, bei Eisen und Stahl müssen alle Prozesse vom Schmelzen an in den USA stattfinden.

Können deutsche Produkte bei US-Bundesausschreibungen gewinnen?

Ja, vor allem bei Aufträgen, die unter den Trade Agreements Act fallen. Deutschland gilt dort als benanntes Land, sodass ein in Deutschland hergestelltes oder wesentlich umgewandeltes Produkt zugelassen sein kann. Unterhalb der TAA-Schwellen und bei bestimmten Behörden gelten die strengeren BAA-Regeln.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Buy American und Buy America?

Buy American betrifft direkte Käufe der Bundesregierung. Buy America betrifft Projekte, die Bundesstaaten, Kommunen oder Versorger mit Bundesförderung umsetzen, vor allem Infrastruktur. Für Zulieferer von Bau- und Infrastrukturprojekten ist Buy America meist die relevantere Regel.

Wann steigt die Komponentenquote beim Buy American Act erneut?

Für Lieferungen ab 2029 steigt die Schwelle für hergestellte Endprodukte von 65 auf 75 Prozent. Eine Rückfallschwelle von 55 Prozent gilt bis Ende 2029, wenn kein Angebot die höhere Quote erfüllt. Wer heute eine US-Fertigung plant, sollte die 75 Prozent bereits einrechnen.

Quellen

FAR 25.001 General, Acquisition.GOV FAR Subpart 25.1 Buy American-Supplies, Acquisition.GOV Buy American Act versus Buy American Laws, Fact Sheet, Made in America Office The Buy American Act and Other Federal Procurement Domestic Content Restrictions, Congressional Research Service Build America, Buy America Act (BABA) Implementation FAQs, EPA Barletta, Irwin, Rathbone: Trade Agreements Act und Ursprungsregeln TAA and IT Hardware: Implications for European Buyers and Sellers

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